
Das kleine sachsen-anhaltische Dorf Reppichau im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gilt als Geburtsort von Eike von Repgow, dem Verfasser des Sachsenspiegels, des einflussreichsten Rechtsbuches des deutschen Mittelalters, das auch die heutige Rechtssprechung nachhaltig beeinflusste. Er wurde zwischen 1220 und 1235 niedergeschrieben und hielt erstmalig das „mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht aus der Gerichts- und Rechtspraxis Sachsens (d. h. des nördlichen Deutschland) fest“ (Hartung 2020, S. 91). Eike von Repgow erhielt vermutlich als Teilnehmer an Beurkundungen, Verhandlungen und Gerichtstagen im Rahmen seines Standes als „Schöffenbarfreier“ Einblick in die gültige Rechtspraxis seiner Zeit, wie sechs urkundliche Erwähnungen belegen.
Der Sachsenspiegel diente als Vorlage für viele spätere Rechtsbücher, u. a. auch für den Deutschenspiegel sowie das Magdeburger Stadtrecht, und behielt in Thüringen und Anhalt bis ins 19. Jahrhundert hinein seine Gültigkeit. Eine Besonderheit ist, dass Eike von Repgow das Buch auf Wunsch des Grafen Hoyer von Falkenstein, mit dem ihn eine enge Freundschaft verband und der vermutlich auch sein Lehnsherr war, in mittelniederdeutscher Sprache verfasste. Es soll auf einer lateinischen Fassung unbekannten Datums basieren, die aber nicht belegt werden kann, und ist auch literaturgeschichtlich bedeutsam als eines der ersten deutschen Prosawerke. Ein Original-Sachsenspiegel ist nicht erhalten, es existieren lediglich zahlreiche spätere Abschriften, die z. T. reich bebildert sind (Dresdner, Heidelberger, Oldenburger und Wolfenbütteler Bilderhandschrift) und durch Zusätze ergänzt wurden. Sprichwörter wie „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ entstammen dem Sachsenspiegel.

Musikhistorische Bedeutung
Musikhistorisch interessant ist der Sachsenspiegel insofern, als er im Rahmen des Landrechts auch Auskunft gibt über die Rechtslage der Spielleute im Mittelalter. Ein Spielmann im engeren Sinne war Instrumentalmusiker, Sänger und Schauspieler und spielte vor Publikum zum Tanz auf. Er war damit gewissermaßen Vorläufer des heutigen „Musikanten“ und Unterhaltungsmusikers. Weiter gefasst gehörten Akrobaten, Spaßmacher, Zauberer, Geschichtenerzähler bis hin zu Heilern zu den Spielleuten. Im Unterschied zu den fest angestellten Musikern bei Hofe oder den Ratsmusikern in den Städten zählten die Spielleute zu den „Unehrlichen“ und waren als sogenanntes „fahrendes Volk“ ehr- und rechtlos, quasi „vogelfrei“. Sie waren insofern nicht gerichtsfähig, als sie weder als Kläger noch als Zeugen auftreten durften. Zudem waren sie lehnsunfähig, durften keine Waffen tragen und wurden von den Handwerkszünften nicht aufgenommen.
Trotz ihrer prekären sozialen Situation, die oft in krassem Widerspruch zur allgemeinen Beliebtheit und Inanspruchnahme ihrer „Dienste“ bei allen gesellschaftlichen Schichten bis hin zum Klerus stand, waren laut Sachsenspiegel Spielleute nicht völliger Rechtlosigkeit unterworfen: „Wenn auch ein Mann Spielmann ist oder unehelich geboren ist, dann ist er damit noch nicht der Standesgenosse eines Diebes oder eines Räubers“ (zit. n. Hartung 2020, S. 93). Er war durch andere Rechtgrundsätze gesichert wie durch Kirchengesetze oder den vom König oder Landesherrn erlassenen Landfrieden. Wer eine rechtsunfähige Person „verwundet oder ausraubt oder tötet und den Frieden an ihnen bricht, über den soll man nach Friedensrecht urteilen“ (zit. n. ebd., S. 92). Im Falle von Landfriedensbruch bedurfte es keiner privaten Klage, die den Spielleuten ja verwehrt war.

Wurde ein Spielmann oder ein anderer Rechtloser geschädigt, stand ihm je nach örtlich geltendem Recht oft lediglich eine Scheinbuße zu. Bußkataloge in Abhängigkeit von der gesellschaftlichen Schicht des Geschädigten findet man auch im Sachsenspiegel. Hier heißt es: „Pfaffenkindern und unehelich Geborenen gibt man als Buße ein Fuder Heu, wie es zweijährige Ochsen ziehen können. Spielleuten und all denen, die sich zu eigen geben, denen gibt man als Buße den Schatten eines Mannes.“ (Zit. n. Bachfischer 1998, S. 51)
Statt den Täter selbst durfte der Spielmann nur dessen bei Sonne an einer Wand erscheinenden Schatten am Hals schlagen. In der um 1320 entstandenen und reich illustrierten Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels ist ein Spielmann mit Fidel auf dem Rücken in der für diese Berufsgruppe typischen bunten und gezaddelten Kleidung in „mi-parti-Technik“ (verschiedene Stoffe längs aneinandergenäht) zu erkennen, der vor einem „Schatten“ an einer Wand steht (s. Abb. oben).
Manche Spielleute schlossen sich, um den Risiken ihres unsteten Wanderlebens zu entgehen, zu zunftähnlichen „Bruderschaften“ zusammen, die unter dem Schutz eines Landesherrn oder geistlichen Herrn standen. Dies brachte ihnen gegen einen Obulus das alleinige Spielrecht für eine bestimmte Region ein und schützte sie gegen unlauteren Wettbewerb. Erstmals eindeutig nachgewiesen wurde eine solche Spielleute-Vereinigung 1288 in Wien.

Das „Kunstprojekt Sachsenspiegel“ erinnert im „Eike-von-Repgow-Dorf“ Reppichau in Form einer Freilicht-Dauerausstellung mit Schautafeln, Wandmalereien und Schildern, die den Sachsenspiegel in Wort und Bild zitieren, omnipräsent an das berühmte Rechtsbuch.
Denkmäler für Eike von Repgow in Sachsen-Anhalt gibt es auch in Magdeburg, Halberstadt, Dessau und auf der Burg Falkenstein. In Magdeburg sind das Justizzentrum und eine berufsbildende Schule nach ihm benannt. Die Stadt Magdeburg und die dortige Otto-von-Guericke-Universität verleihen im zweijährlichen Wechsel den Eike-von-Repgow-Preis und das Eike-von-Repgow-Stipendium, mit denen die besondere rechtsgeschichtliche Bedeutung Magdeburgs gewürdigt werden soll.

Spielleute heute
In der heutigen Zeit erfreut sich die sogenannte „Mittelaltermusik“ als Genre der Unterhaltungsmusik wieder großer Beliebtheit. Dabei ist die Rekonstruktion einer authentischen Aufführungspraxis aufgrund mangelnder klingender Zeitzeugnisse schwer möglich. Die besonders auf den zahlreichen Mittelaltermärkten auftretenden modernen „Spielleute“ in bunter Tracht sehen sich zwar in der Tradition eines auf Freiheit und Unabhängigkeit basierenden „mittelalterlichen“ Lebensgefühls, frischen ihre Musik aber bewusst und den modernen Hörgewohnheiten entsprechend mit Elementen gegenwärtiger populärer Musik von Folk und Weltmusik bis hin zu Rockmusik und Metal auf.
Daneben gibt es aber auch zahlreiche Ensembles, deren Anliegen eine möglichst genaue und auf musikwissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Interpretation mittelalterlicher Musik auf alten Instrumenten und im Stil der damaligen Zeit ist. Das auf der Burg Goseck in Sachsen-Anhalt residierende montalbâne-Ensemble bemüht sich mit seinem eigenen montalbâne-Festival um eine authentische, nicht auf rein musikalische Perfektion ausgerichtete Aufführungspraxis und meidet die nicht selten vorrangig an der Publikumswirksamkeit orientierten Großveranstaltungen. „Insofern kann jegliche ‚Mittelaltermusik‘ der heutigen Zeit nur eine Begegnung mit und eine Reflexion über vergangene Zeiten sein, die zu einem lebendigen Dialog der Vergangenheit mit der Gegenwart führen sollte.“ (http://www.faszination-mittelalter.info/mittelaltermusik.html)
Klangbeispiele
Minnesänger und Spielleute, 11 CDs (jpc, mit Hörbeispielen)
Spruchgesang und Sachsenspiegel, CD zum Minneturnier auf Burg Falkenstein (Ostharz) im Juli 2009 (mittelhochdeutsche Zitate aus dem Sachsenspiegel, kombiniert mit Spruchgesängen; verschiedene Interpreten, Sprecher: Jörg Peukert)
Literatur
Margit Bachfischer, Musikanten, Gaukler und Vaganten. Spielmannskunst im Mittelalter, Augsburg 1998.
Wolfgang Hartung, „Spielleute, Hanswurste, Possenreißer und das Recht“, in: Musik und Gesellschaft. Marktplätze, Kampfzonen, Elysium, hrsg. von Frieder Reininghaus, Judith Kemp u. Alexandra Ziane, Band 1, Würzburg 2020, S. 90–93.
Dieter Krickeberg, Art. „Spielmann“, in: MGG Online, hrsg. von Laurenz Lütteken, Kassel, Stuttgart, New York 2016ff., zuerst veröffentlicht 1998, online veröffentlicht 2016, https://www.mgg-online.com/mgg/stable/15029.
Links
Kunstprojekt Sachsenspiegel in Reppichau
Heidelberger Sachsenspiegel, Heidelberger historische Bestände – digital
Auf den Spuren der Rechtssprache, Verein Deutsche Sprache
Anregungen für den Unterricht
Im Rahmen einer Unterrichtsreihe über mittelalterliche Musik kann der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich die heute auf Mittelaltermärkten und Konzerten der sogenannten Mittelalterszene auftretenden „Spielleute“ von ihren historischen Vorbildern unterscheiden. Beim Vergleich von deren rechtlicher und sozialer Stellung innerhalb des jeweiligen Gesellschaftssystems könnte der Sachsenspiegel als eines der wichtigsten mittelalterlichen Rechtsbücher mit einbezogen werden.
SM 2021